Geschäftsordnung

  1. Die Arbeitsgemeinschaft Pfälzischer Voltigiergruppen (AGPV) ist ein zweckgebundener Zusammenschluss der Voltigiergruppen der Vereine des Pferdesportverbandes Pfalz e.V. (PSVP). Die AGPV ist satzungsgemäß eine Gliederung des Pferdesportverbands Pfalz e.V.
  2. Voltigierabteilungen, die einem Verein des PSVP angehören, sind Mitglieder der AGPV. Sie benennen eine fachkundige Kontaktperson und namentlich zusätzliche Vertreter. Mitglieder können ebenfalls geprüfte Richter, Trainer A,B,C Voltigieren und Trainerassistenten Voltigieren ohne eigene Gruppe sein und die Stammmitglied in einem dem PSVP angehörenden Verein sind.
  3. Vereine des PSVP, in denen Voltigierabteilungen bestehen, sind daher in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, diese der AGPV zu melden. Die Mitgliedschaft in der AGPV ist gebührenfrei.
  4. Aufgaben der AGPV sind
    1. Förderung des Voltigiersports in der Pfalz
    2. Schaffung organisatorischer Voraussetzungen für die Verbesserung der Voltigierarbeit in der Pfalz
    3. Vermeidung von Entwicklungen, die dem Voltigiersport selbst oder seinem Ansehen schaden können
    4. Behandlung aller Fragen und Belange des Voltigiersports im PSVP und Vertretung der pfälzischen Voltigierabteilungen im PSVP
    5. Interessenvertretung des pfälzischen Voltigiersports auf fachlicher Landes-, Bundes- und internationaler Ebene
    6. Jährliche Erstellung des Voltigierturnierplanes und Vorlage beim Vorstand des PSVP in Abstimmung mit dem Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V. (PSVRP)
    7. Vorschlag für die Vergabe der Pfalzmeisterschaften im Voltigieren (Ort und Termin) bei Festlegung des Ausschreibungsmodus h. Aufstellung und Förderung eines E-Kaders
    8. Öffentlichkeitsarbeit
  5. Organe der AGPV :
    1. Geschäftsführender Vorstand
    2. Erweiterter Vorstand
    3. AGPV-Treffen ( = Mitgliederversammlung )
  6. Geschäftsführender Vorstand:
    Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus
    – Sprecher
    – Stellvertretender Sprecher
    – Geschäftsführer 
    – Leiter Lehrgangswesen
    – Leiter Kommunikation
    – Vertreter im Fachbeirat Voltigieren des PSVRP

    Der Sprecher vertritt die Interessen des pfälzischen Voltigiersports als ein Delegierter in allen Gremien höhergeordneter Instanzen. Der Sprecher leitet die AGPV-Treffen und die Sitzungen des erweiterten Vorstandes.
    Der stellvertretende Sprecher vertritt gleichberechtigt den Sprecher.
    Der Geschäftsführer führt die Kasse und legt den Jahresabschluss der AGPV-Mitgliederversammlung und dem Schatzmeister des PSVP vor.
    Der Leiter Lehrgangswesen koordiniert die von der AGPV durchgeführten Lehrgänge und sorgt für die beschlussgemäße Durchführung.
    Der Leiter Kommunikation sorgt für den Informationsfluss und betreut die AGPV Homepage.

    Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstands sind:
    – Erstellung einer Arbeitsverteilung
    – Erledigung der laufenden Aufgaben der AGPV
    – Vorbereitung und Einberufung der AGPV-Treffen
    – Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen der AGPV
    – Ausführung der fachgebundenen Beschlüsse des AGPV-Treffens.

    Es können Funktionen in Personalunion ausgeübt werden.
  7. Erweiterter Vorstand Dem erweiterten Vorstand gehören neben dem geschäftsführenden Vorstand die Leiter von themengebundenen Arbeitsgruppen an. Diese können nach Bedarf von allen Organen eingerichtet und berufen werden.
  8. Mitgliederversammlung (AGPV-Treffen) Stimmberechtigte Mitglieder des AGPV-Treffens sind alle unter 2. aufgeführten Mitglieder, die der AGPV schriftlich an den Leiter Kommunikation gemeldet werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Aufgaben:
    – Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands
    – Wahl der pfälzischen Mitglieder im Fachbeirat Voltigieren des PSVRP
    – Bestätigung von Arbeitsgruppen und deren Leiter
    – fachgebundene Diskussion und Beschlussfassung im Rahmen der unter Punkt 4 der Geschäftsordnung zusammengefassten Aufgabenstellung
    – Beschlussfassung über die Geschäftsordnung.

    Zum AGPV-Treffen ergeht fristgerecht (14 Tage vor dem Termin) Einladung über den internen AGPV-email-Verteiler. Bei fristgerechter Einladung ist das AGPV-Treffen beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Das AGPV-Treffen ist mindestens einmal pro Jahr einzuberufen.
  9. Die Mandatszeit für die gewählten Vertreter beträgt zwei Jahre. Die Mandats-zeit der Vertreter im Landesfachbeirat Voltigieren richtet sich nach der Wahlperiode des PSVRP. Wahlen finden jeweils im ersten Halbjahr des Kalenderjahres statt.
  10.  Die vorliegende Geschäftsordnung wurde dem Vorstand des PSVP zur Kenntnis vorgelegt. Darüber hinaus gilt für die AGPV sinngemäß die Satzung des PSVP.

Urfassung 1980 Geänderte Fassung vom 19.05.2015